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CORONA ANWESENHEITSLISTE
F-Bar

Zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus und auf Grundlage der geltenden Corona-Schutz-VO M-V sind wir verpflichtet, unsere/die anwesenden Gäste/ Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten muss. Vor- und Familienname Anschrift Telefonnummer Falls Sie eine Gaststätte betreiben, sind folgende Angaben noch zusätzlich notwendig: Tischnummer Uhrzeit und Datum des Besuchs der Gaststätte Sollte nachträglich eine Corona-Infektion bei einer Person/einem unserer Gäste bekannt werden, erleichtern Sie uns bzw. der zuständigen Gesundheitsbehörde die Kontaktaufnahme zu Ihnen, wenn Sie uns Ihre Daten hier mitteilen. Diese Erklärung wird für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt und wird der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz  auf Verlangen herausgegeben. Nach Ablauf von vier Wochen werden Ihre Daten gelöscht. Die Aufnahme ihrer persönlichen Daten erfolgt auf Grundlage Corona-Schutz-VO M-V und in Übereinstimmung mit der EU-DSGVO. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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